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Handelsblatt Research Institute – Boden besteuern – ja, bitte!

Damit die Steuer ihre volle Lenkungswirkung entfalten kann, wäre es angezeigt, die bisherige Praxis der Grundsteuerumlage auf die Mieter in Frage zu stellen. Aus ökonomischer Sicht stellt der Ertrag auf Grund und Boden eine Rente dar, die der Staat abschöpfen könnte und es bei Bedarf tun sollte.” 

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Boden besteuern – ja, bitte!

Mit dem Vorschlag, Bodenwertzuwächse zu besteuern, erntete Norbert Walter-Borjans viel Kritik. Ökonomisch kann es aber durchaus sinnvoll sein, den Faktor Boden stärker zu besteuern. Das Land Baden-Württemberg prüft gegenwärtig solch ein Modell.

Grundsteueraufkommen im internationalen Vergleich

Kostengünstiges Wohnen entwickelt sich mehr und mehr zu einer drängenden sozialen Frage. Denn die Preise für Wohnimmobilien legten deutschlandweit zwischen 2010 und 2018 um gut 45 Prozent zu. Während die preisbereinigten Bestandsmieten deutschlandweit nur mäßig steigen, schlägt sich die vor allen in Ballungsgebieten zunehmende Wohnungsknappheit vor allem bei den Neuvertragsmieten nieder.
Wie eine Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes ergab, stiegen im Jahr 2018 die Neumieten in den sieben größten deutschen Städten um bis zu 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In Berlin versucht die Landesregierung daher sogar einen kompletten Mietstopp durchzusetzen.
Die Gründe für die Verteuerung von Wohnraum sind nicht nur in den steigenden Baukosten zu finden, sondern auch auf die Knappheit an kostengünstigem Bauland zurückzuführen. So verteuerten sich die Preise für Bauland in Deutschland zwischen 2010 und 2018 um mehr als 60 Prozent. Im gleichen Zeitraum legten die Baupreise nur um etwas mehr als 20 Prozent zu (siehe Grafik „Engpassfaktor Bauland“).

Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, welche Wellen eine eher beiläufige Bemerkung des neuen Co-Vorsitzenden der SPD Norbert Walter-Borjans schlug, als er in der vergangenen Woche eine Steuer auf den Wertzuwachs bei der Umwidmung von Ackerflächen in Bauland forderte. Das wichtigste Gegenargument gegen solch eine neue Steuer war, dass damit das Wohnen zusätzlich verteuert würde. Von Seiten des Koalitionspartners der SPD war prompt zu hören, eine solche Steuer werde es mit Union nicht geben.
Auch wenn der Vorschlag der SPD-Spitze einer Wertzuwachssteuer auf Bauland bislang vage bleibt, bietet er doch den Anlass, über eine höhere Besteuerung des Grundbesitzes in Deutschland nachzudenken.

Im internationalen Vergleich ist die Besteuerung von Immobilien in Deutschland niedrig

In Deutschland wird Grundbesitz über die Grundsteuer und die Grunderwerbssteuer besteuert, wobei die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden kann. Das Aufkommen dieser Steuern ist im internationalen Vergleich relativ gering.
Insgesamt beträgt der Anteil der Grundsteuer am gesamten Steueraufkommen in Deutschland laut OECD 1,1 Prozent (Steuern und Sozialbeiträge zusammengerechnet). Im OECD-Durchschnitt ist dieser Anteil mit 3,1 Prozent fast drei Mal so hoch. An diesem geringen Anteil wird auch die im vergangenen Herbst beschlossene Reform der Grundsteuer nichts ändern. So war das erklärte Ziel der Reform, die Aufkommensneutralität sicherzustellen, und somit die Gesamteinnahmen bei etwa 14 Milliarden Euro zu belassen.
Seit längerem wird in Deutschland darüber diskutiert, wie die im internationalen Vergleich hohe Steuer- und Abgabenlast auf die Arbeitseinkommen gesenkt werden kann. Denn in der Tat liegt in Deutschland die Belastung der Arbeitseinkommen durch Steuer- und Sozialabgaben eines alleinstehenden Durchschnittsverdieners bei fast 50 Prozent.

Gerade in angelsächsischen Ländern, in denen der Faktor Arbeit vergleichsweise gering belastet wird, trägt vor allem die Grundsteuer mit einem Anteil von 11 Prozent in den USA oder mit 9,2 Prozent in Großbritannien verhältnismäßig viel zum Gesamtsteueraufkommen

bei (siehe Grafik). Die durchschnittliche Steuer- und Abgabenbelastung liegt in diesen Ländern allerdings bei gerade einmal um die 30 Prozent des abgabenpflichtigen Einkommens.


Die OECD, der Internationale Währungsfonds und die Europäische Kommission haben deshalb bereits mehrmals vorgeschlagen, die Belastung von den Arbeitseinkommen verstärkt auf den Grundbesitz zu verlagern. Nach einem Papier der EU-Kommission sei dies vor in Italien, Deutschland, Finnland und Österreich angezeigt. Dahinter steht der Gedanke, dass dadurch der Anreiz, mehr zu arbeiten, ansteige, ohne dass es zu gesamtstaatlichen Steuermindereinnahmen kommen müsse.
Hinzu käme, dass sich der immobile Grundbesitz der Besteuerung nicht entziehen könne, da das Besteuerungsobjekt – anders als bei Geldvermögen – nicht ins Ausland verlagert werden kann.

 

https://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/research-institute/hri-analyse-boden-besteuern-ja-bitte/25464910.html?ticket=ST-1419857-9pgLhPFmKcwQjenax37z-ap6

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