Senat beschließt Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung

  1. August 2020

 

Aus der Sitzung des Senats am 11. August 2020

Senat beschließt Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung

Der Berliner Senat hat am 11. August 2020 die Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung beschlossen, die Änderungen der Vorschriften zu sogenannten Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrern aus Risikogebieten zum Gegenstand hat.

Die Änderungen dienen der Umsetzung der Anordnung betreffend den Reiseverkehr nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag und der Verordnung zur Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten vom 6. August 2020, die vom Bundesministerium für Gesundheit erlassen wurde.

Neu eingefügt wurde unter anderem der § 9b SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung, der Fernbusverkehrsunternehmen, die aus Risikogebieten in das Land Berlin einreisen, verpflichtet, den Zentralen Omnibusbahnhof Berlin (ZOB) als ausschließliche Haltestelle im Land Berlin anzufahren. Dort haben die Reisenden die Möglichkeit sich in dem Testzentrum auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen. Am 11. August 2020 hat der Senat die vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung beschlossen.

Hier kann die Verordnung als PDF heruntergeladen werden.

Share the article